Hund, Wolf oder gar Hybride?

 

 

Liebe Leserinnen und Leser!

In Abstimmung mit der Landwirtschaftskammer Österreich und Hr. DI Rudolf Fritzer, finden sie beiliegend einen sehr interessanten Artikel zum Thema Wolf. Unterschiedliche Untersuchungsmethoden kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen bei gerissenen Tieren! – beim DNA-Nachweis ist die Methode entscheidend! Zusätzlich zur „Problematik“ der gewählten Methode stellt sich noch eine interessante Frage … „War es ein Wolf, ein Hund oder ein Hybride?“

Viel Spaß beim Lesen!

JAGAHANS

 

 

In Kärnten sorgen unterschiedliche Diagnosen zum Verursacher von Wildtierrissen für Verunsicherung. Zwei wissenschaftlich anerkannte Untersuchungsmethoden kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen. In Zeiten der zunehmenden Wolfsbesiedlung eine nicht zu vernachlässigende Erkenntnis.

Beim DNA-Nachweis ist die Methode entscheidend!

Im Kärntner Lavanttal, besser gesagt in einer der fünf Gemeindejagden von Preitenegg, gibt es offensichtlich Füchse, die ausgewachsene Rehe reißen, wenn man dem offiziellen DNA-Untersuchungsbericht Glauben schenken soll. Zur Vorgeschichte: Im April und Mai fanden Jäger des Jagdvereines drei gerissene Rehe. Aufgrund eigener und fremder Beobachtungen ging der Verein von einem Wolf als Täter aus. Jäger des Jagdvereines bestätigten bereits mehrmals zwei unterschiedliche Wolfsfährten, im nicht weit entfernten St. Georgen wurde heuer ein Wolf von einem rumänischen Forstarbeiter vertrieben, im ebenfalls nicht weit entfernten Twimberg gab es Anfang des Jahres bereits einen Ponyriss mit ungeklärter Täterschaft und Bauern berichteten von stark verstörtem Weidevieh.

Zudem soll ein vermeintlicher Wolf im Nachbarrevier mittels Fotofalle bestätigt worden sein. Es lag somit nahe, die Rehrisse von einem amtlichen Wildbiologen begutachten zu lassen. Dieser nahm von zwei der gerissenen Rehe Proben für eine DNA-Analyse.

Zudem wollten die Jäger ursprünglich von einem der toten Tiere, das massive Verletzungen am Haupt und am Träger aufwies, für Anschauungszwecke ein Präparat anfertigen lassen. Sie froren Haupt und Träger ein.

 

Kein Wolf, kein Geld

Aufgrund persönlicher Bekanntschaften und aufgrund von Berichten in einer deutschen Jagdzeitschrift über unterschiedliche Rissbeurteilungen in Deutschland, Frankreich und der Schweiz bei unterschiedlichen Instituten, die zu unterschiedlichen DNA-Ergebnissen kamen, wurden sie hellhörig. Allen diesen Vorfällen ist gemeinsam, dass das behördliche DNA-Ergebnis Hunde als Täter auswies. Entschädigungen bei sehr vielen gerissenen Nutztieren wurden deshalb aberkannt. In Eigeninitiative ließen die Geschädigten daraufhin bei einem Hamburger Forensik-Institut, das vor allem in der Kriminologie tätig ist, Proben neuerlich untersuchen und siehe da, dieses ermittelte als Täter mit größter Wahrscheinlichkeit Wölfe, besser gesagt Wolfshybriden (Kreuzungen von Hund und Wolf). Die Mitglieder der Gemeindejagd in Preitenegg ließen deshalb von der Idee der Präparats-Anfertigung ab und schickten an dieses Hamburger Institut ebenfalls Proben von ihren ursprünglich für Anschauungszwecke eingefrorenen Rehkörperteilen.

Ergebnis überrascht

Während die Ergebnisse des Forschungsinstitutes für Wildtierkunde und Ökologie an der Veterinärmedizinischen Universität Wien bei den amtlichen Proben lediglich DNASpuren eines Fuchses auswiesen, fand das Hamburger Institut bei den vom Jagdverein eingesandten Proben wohl auch DNA-Spuren von einem Caniden (Hundeartig, zu denen auch Wolf, Fuchs, Hunde gehören), aber es führte aus, dass dieses Tier 30% (+/-3% Fehlerwahrscheinlichkeit) Genanteil eines Wolfes aus russischer Abstammung und 50% (+/-5%) Genanteil eines Hundes der FCI-Gruppe 8 aufweise (FCI ist der größte internationale Hundeverband, der die vielen unterschiedlichen Hunderassen in verschiedene Gruppen zuweist. In Gruppe 8 finden sich vor allem größere Jagdhunde).

In der bereits erwähnten deutschen Jagdzeitschrift wird die Treffsicherheit des Hamburger Institutes mit einem anderen Untersuchungsansatz beschrieben. Während die meisten DNA-Analysen der behördlich anerkannten Wolfslabore sich darauf beschränkten, die mitochondriale DNA zu untersuchen, untersuche das Hamburger Forensikinstitut die DNA des Zellkerns. Weil die mitochondriale DNA nur von der Mutter an die Nachkommen weitergegeben werde, sei bei Paarung einer Hündin mit einem Wolfsrüden in der mitochondrialen DNA der Nachkommen daher nur ein Hund nachweisbar. Diese Paarung ist laut Wolfsexperten wohl selten, aber in Gebieten mit verwilderten Hunden zweifelsfrei zu finden (z. B. Italien, Griechenland, Osteuropa). Wenn allerdings die weiblichen Nachkommen einer solchen Paarung in der Natur verbleiben und sich selbst mit Wolfsrüden weiter vermehren, dann ist auch bei den Folgegenerationen nur der Hund nachweisbar. Angesichts weiter Wanderbewegungen von Wölfen ist deren Zuwanderung in Gebiete ohne verwilderte Hunde überhaupt nicht auszuschließen. Zudem ist bekannt, dass z. B. in Russland gezielt Hunde mit Wölfen für Polizei- und Militärzwecke gekreuzt und davon wieder welche in die freie Natur entlassen wurden.

In der Kern-DNA sind immer Merkmale beider Eltern verankert, daher im Falle von Wolf-

Hund-Hybriden jene des Wolfes und des Hundes nachweisbar. Aufgrund der bisher damit nachgewiesenen Fälle stellt sich nicht mehr die Frage ob, sondern vielmehr wie viele Hybriden in den Wolfsbeständen Europas zu finden sind. Das Thema Hybriden und deren Vorkommen führt unter den Wolfsbefürwortern in Europa immer wieder zu Aufregung und meist zur scharfen Zurückweisung solcher Behauptungen. Allerdings weisen immer mehr Fachleute und auch das angesprochene Forensik- Institut auf deren mehr oder weniger gehäuftes regionales Auftreten hin.

 

Wie viel Hund steckt im Wolf?

Selbst Gene der in Kanada heimischen Timberwölfe oder russische Hund-DNA konnten nachgewiesen werden, was der von Umweltverbänden heftig bestrittenen These von möglichen Wolfs- oder Hybridenfreisetzungen Vorschub leistet. Sonderbar ist jedenfalls, dass sich viele Exemplare der zwischenzeitlich auf rund tausend Individuen angewachsenen deutschen Wolfspopulation wenig scheu zeigen, kaum Abstand zu Menschen und deren Siedlungen einhalten und in immer größerem Ausmaß landwirtschaftliche Nutztiere reißen oder schwerst verletzen. Kürzlich ist auch in einer anerkannten österreichischen Jagdzeitschrift unter dem Titel

„Der Ursprung vom Mythos über den harmlosen Wolf“ darauf hingewiesen worden, dass bei Wolfsschädeln von in Deutschland verendeten Wölfen Sachverständige des Vereins „Sicherheit und Artenschutz“ typische Wolfsmerkmale und typische Hundemerkmale, also eindeutige Nachweise für Hybriden, festgestellt hätten. Auf diesen Umstand hat der international anerkannte Biologe Prof. Valerius Geist schon vor Jahren hingewiesen, als sich in Deutschland noch nicht so viele Wölfe tummelten. Letztere haben sich, seit das erste Wolfs paar im Jahr 2000 in der Lausitz nachweisbar war, auf die bereits angesprochenen rund 1.000 Exemplare vermehrt und das hauptsächlich in nur fünf deutschen Bundesländern.

 

Hybriden entnehmen

Internationale Empfehlungen wie die Recommendation Nr. 173 (2014) der Berner Konvention fordern von den unterzeichnenden Mitgliedsstaaten, eine behördlich überwachte Entnahme von Wolf-Hund-Mischlingen aus Wolfspopulationen sicherzustellen, wenn deren Hybridstatus wissenschaftlich zweifelsfrei erbracht worden ist. Das Problem dabei ist, dass als Hybriden bisher nur solche ausgemacht und entnommen werden, die eine untypische dunkle bis schwarze Farbe aufweisen. In Deutschland gibt es selbst dazu größte Widerstände und damit einen eindeutigen Verstoß gegen die Ziele der Berner Konvention.

 

Kern-DNA-Analyse im Zweifelsfall nötig

Für Geschädigte unzumutbar ist jedenfalls, wenn sie trotz vermuteten Wolfsschadens bei unklaren Rissmerkmalen im Zuge einer nicht eindeutig funktionierenden DNA-Untersuchungsmethode die Diagnose Hunderiss oder Fuchsriss erhalten und damit die Entschädigungspflicht umgangen wird.

Im Zweifelsfalle wäre auf alle Fälle auch die Kern-DNA zu untersuchen, um auszuschließen, dass die Nutztiere nicht von einem Hybriden gerissen wurden, dessen Entnahme dann übrigens auch eine Verpflichtung im Rahmen der von Österreich eingegangenen Vereinbarungen in der Berner Konvention wäre. Solches sollte in der noch nicht von Wölfen überbesiedelten alpinen österreichischen Kulturlandschaft derzeit noch weniger Probleme bereiten als in den Wolfsgebieten Deutschlands.

 

 

QUELLEN:

https://www.lko.at/hund-wolf-oder-gar-hybride+2500+2778539

Autor: DI Rudolf Fritzer

Fotos: Pixabay

 

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