Wie wird man eigentlich Jäger? Der Weg von der Jagdprüfung zur Jagdkarte

Im Herbst beginnen traditionellerweise die meisten Jagdkurse für potentielle Jungjäger/innen in der Steiermark. Da es auch in unserem Bezirk wieder einige Junge bzw. Junggebliebene geben wird, die sich für einen Jagdkurs entscheiden werden, findet ihr beiliegend eine kurze Übersicht über die grundsätzlichen Modalitäten zum Erlangen der ersten Jagdkarte. Dies folgende Zusammenfassung (Quelle: Jagdfakten) soll euch beim Beantworten von diversen Fragen (von potentiellen Jungerjäger/innen) unterstützen.

Grundlage des Jagdrechts in Österreich ist das Bundesverfassungsgesetz (B-VG 1920). Nach den Bestimmungen der österreichischen Verfassung ist Jagd „Landessache“. Daher gibt es auch in jedem der neun Bundesländer ein eigenes Landesjagdgesetz.

 Wer die Jagd in Österreich ausüben will, muss eine Jagdkarte erwerben. Vor dem erstmaligen Erwerb ist die erfolgreiche Ablegung der Jungjägerprüfung notwendig. Da es in jedem Bundesland eine eigene Landesjagdkarte gibt, ist es ratsam, die Jagdprüfung in dem Bundesland abzulegen, in dem man die Jagd ausüben möchte (Informationen finden Sie bei den jeweiligen Landesjagdverbänden).

Die Jagdprüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil (Handhabung der Jagdwaffe). Folgende Kenntnisse sind in allen Bundesländern nachzuweisen:

  • die für die Ausübung der Jagd maßgebenden Rechtsvorschriften einschl. der grundlegenden Bestimmungen des Natur-, Tier- und Umweltschutzrechts sowie des Forstrechtes
  • die Handhabung, Wirkung und Behandlung der jagdlich gebräuchlichen Waffen und Munition sowie die dabei zu beachtenden Vorsichtsmaßnahmen
  • die Wildtierkunde, die Erkennungsmerkmale und die Lebensweise der heimischen Wildtiere
  • der Jagdbetrieb
  • die Wildhege sowie die Wechselwirkungen zwischen dem Wild und seiner Umwelt
  • die wichtigsten Jagdfachausdrücke und Jagdgebräuche
  • die Jagdhundehaltung und Jagdhundeführung
  • die Behandlung des erlegten Wildes und der Wildbrethygiene
  • die Grundlagen der Ökologie
  • Grundbegriffe der Land- und Forstwirtschaft
  • Erste Hilfe bei jagdlichen Unfällen

Mit dem Erwerb einer österreichischen Landesjagdkarte ist die Jagd auch in allen anderen Bundesländern mit Jagdgastkarten möglich (nur Tirol hat ausschl. Jahresjagdkarten). Das Lösen von Jahresjagdkarten ist nach dem Besitz mehrerer Jahresjagdkarten eines Bundeslandes in allen anderen Bundesländern problemlos möglich, in Kärnten ist eine Zusatzprüfung über Jagdrecht abzulegen.

Jagdkarten in Österreich

  • Jahresjagdkarte für 1 Jagdjahr (1. 1. bis 31.12. oder 1.4. bis 31.3. – variiert nach Bundesland)
  • Jagdgastkarte für 1 Tag (2 Tage, 7 Tage, 14 Tage, 4 Wochen, variiert nach Bundesland, in manchen Bundesländern für Inländer, in manchen auch für Ausländer)
  • Falkner-Berechtigung (nicht in allen Bundesländern)
  • Ausländerjagdkarte (nicht in allen Bundesländern)

Kosten der Jagdkarten in Österreich: die Kosten variieren pro Bundesland

  • Jahresjagdkarte von Euro 51.- bis Euro 153.-
  • Jagdgastkarte von Euro 6.- bis Euro 59.-
  • Ausländerjagdkarte von Euro 51.- bis Euro 182.-

Voraussetzung für die Jahresjagdkarte

  • Erfolgreich abgelegte Jagdprüfung
  • Mindestalter 18 Jahre
  • Strafregisterbescheinigung: „unbescholten“
  • Mitgliedschaft in einem österreichischen Landesjagdverband (hat den Vorteil, dass jedes Mitglied automatisch jagdhaftpflichtversichert ist). Alle Jagdkarteninhaber sind auch jagdunfallversichert.

 Vergabe von Jagdkarten an ausländische Jäger
Ausländische Jäger können in Österreich mit einem gültigen Jagddokument ihres Heimatstaates entweder eine Ausländerjagdkarte, eine Jagdgastkarte für Ausländer oder eine Jahresjagdkarte erwerben (variiert je nach Bundesland). Die Mitgliedschaft zum jeweiligen Landesjagdverband ist für den Ausländer ebenso zwingend wie für einen Österreicher.

Ausbildungen
Nach etwa fünf Jahren kann ein Jungjäger die Jagdaufseherprüfung ablegen. Nach bestandener Prüfung besteht die Möglichkeit, Jagdschutzorgan (Jagdaufseher) zu werden. Diese Personen werden für ein bestimmtes Jagdgebiet bestellt und von der Behörde bestätigt und beeidigt. Sie sind dann in diesem Jagdgebiet „Verwaltungspolizeiorgane“ und haben die Einhaltung der jagdlichen Vorschriften zu überwachen.

Akademische Weiterbildung
Fach- und Führungskräfte aus der Jägerschaft, interessierte Jäger/innen, ebenso wie Berufsjäger/innen haben die Möglichkeit, sich bei dem Universitätslehrgang Akademischer Jagdwirt zu bewerben. Voraussetzung dafür ist eine gültige Jagdkarte und Matura.

Weidmannsheil,

JAGAHANS

 

Quellen:

sujetfoto pixabay

 

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